Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Beratungsdauer, Kündigung des Vertrages

Der Beratungsvertrag ist ein Dienstvertrag mit unbestimmter Dauer und endet im gegen- seitigen Einvernehmen vor oder nach Erreichen des Beratungszieles. Er kann von jedem der Patienten vorzeitig und fristlos gekündigt werden, ohne das es einer Begründung bedarf. Der Beratungsvertrag kann auch durch den Berater vorzeitig und fristlos gekündigt werden. In diesem Fall ergeht eine mündliche oder schriftliche Begründung an den Klienten.

2. Honorar

Für ein einstündiges Gespräch wird ein Honorar in Höhe von € 60,- berechnet. Bei einer Ver- längerung der Beratungsstunde erhöht sich das Honorar entsprechend je volle 5 Minuten um weitere € 5,-. Die regelmäßige Sitzungsdauer beträgt 90 Minuten. Die monatlichen Gebühren werden jeweils zu Beginn des Folgemonats in Rechnung gestellt und sind innerhalb einer Woche nach Erhalt der Rechnung fällig.

3. Ausfallhonorar

Nach allgemeiner Rechtsauffassung schuldet ein Klient dem Inhaber einer Bestellpraxis dann ein Ausfallhonorar für vereinbarte, aber nicht in Anspruch genommene Zeit, wenn dieser den Termin nicht mehr durch andere Klienten belegen kann. Aus Vereinfachungsgründen wird die folgende auf Erfahrung gegründete Regelung getroffen: bei kurzfristiger Absage des Termins ( innerhalb von drei Tagen vor dem vereinbarten Termin ) entsteht ein Vergütungsanspruch für den Ausfall entsprechend zwei Dritteln der regelmäßig vereinbarten Zeit, also in der Regel in Höhe von € 60,- ( eine Zeitstunde).; bei mittelfristiger Absage des Termins ( innerhalb von sechs Tagen vor dem vereinbarten Termin) entsprechend einem Drittel der regelmäßig vereinbarten Zeit, also in der Regel von € 30,- ( eine halbe Zeitstunde); bei früheren Absagen außerhalb von sechs Tagen entfällt der Vergütungsanspruch ganz. Diese Regelungen gelten auch bei vorzeitiger Kündigung des Vertrages durch den Klienten.

4. Sonderleistungen

Paartherapie stellt keine allgemeine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen dar. Daher sind die Kosten in der Regel nicht erstattungsfähig. Gutachten, Dokumentationen, Auskünfte oder ähnliche Leistungen, die im Zusammenhang mit der möglichen Kostenübernahme durch einen privaten oder öffentlichen Leistungsträger entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

5. Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht, Anzeigepflicht

Der Berater unterliegt gemäß § 203 Abs. 1 Ziffer 2 StGB der Schweigepflicht. Diese gilt auch für zivilrechtliche Verfahren. Ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 StPO in strafrechtlichen Verfahren besteht nur bedingt. Der Berater ist verpflichtet, zuständige Behörden (Jugendamt, Strafverfolgungsbehörden) zu benachrichtigen, wenn in der Beratung Tatsachen bekannt werden, die auf die Möglichkeit schließen lassen, dass eine Person Opfer einer Straftat werden könnte ( wie z.b. bei Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch).

6. Aufzeichnung, Datenschutz

Der Berater erstellt über den Gegenstand der Beratung schriftliche Aufzeichnungen, die entsprechend den Richtlinien des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen für fünf Jahre vor unbefugtem Zugriff sicher aufbewahrt werden müssen. Die Aufzeichnungen sind Eigentum des Beraters, jedoch kann jeder der Klienten diese innerhalb der Aufbewahrungsfrist auf Verlangen einsehen. Vom Einsichtrecht ausgenommen sind per- sönliche, wertende Notizen des Beraters. Die Bestimmungen der Datenschutzgesetze des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen sind für den Berater verpflichtend.

7. Rechtsberatung

Die Erteilung von Rechtsauskünften ist in Deutschland allein der Berufsgruppe der Rechts- anwälte vorbehalten. Soweit in der Beratung auf rechtliche Aspekte Bezug genommen wird, so sind diese Informationen als unverbindlich zu bewerten und bedürfen der eigenverant- wortlichen Abklärung.

8. Berufshaftpflicht

Die Klienten und ggf. deren Kinder sind im Rahmen der Beratung gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden über die Berufshaftpflichtversicherung des Beraters versichert. Gedeckt sind Personenschäden bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von € 1.000.000,00, Sachschäden bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von € 50.000,00 sowie Vermögens- schäden bis zu einer Versicherungssumme in Höhe von € 15.000,00. Eine Haftung über diese Versicherungssummen hinaus wird ausgeschlossen.